Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)

Für die Leistungen der Touristinformation der Großen Kreisstadt Schwetzingen,
Dreikönigsstraße 3, 68723 Schwetzingen

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Lieber Gast der Festspiel- und Spargelstadt Schwetzingen,

Sie wollen eines unserer Angebote in Anspruch nehmen. Dafür gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da sie Inhalt des zwischen uns geschlossenen Vertrags werden. lhr Vertragspartner ist die Touristinformation der Großen Kreisstadt Schwetzingen.

Soweit wir Ihnen im Namen und auf Rechnung Dritter Leistungen oder Zimmer vermitteln, beachten Sie bitte auch deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§1. Geltung der AGB

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen von Ihnen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Ihrerseits unsere Leistung vorbehaltlos ausführen.

§2. Anmeldung, Anmeldebestätigung

1. Vertragsschluss

In Ihrer Anmeldung liegt ein Angebot an uns, die Stadtinformation Schwetzingen, einen Vertrag über die von uns angebotene Leistung, die Sie ausgewählt haben, zu schließen. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen eine Anmeldebestätigung übermitteln. Diese erfolgt in der Regel in Textform (schriftlich, per mail, usw.), in eiligen Fällen auch mündlich oder telefonisch. Wenn wir unsere Bestätigung in Textform an Sie senden, liegt eine Zweitschrift bei, die Sie dann bitte unterzeichnen und an uns in Textform zurücksenden.

2. Neues Angebot

Wenn unsere Anmeldebestätigung von Ihrer Anmeldung abweicht, liegt darin kraft Gesetzes ein neues Angebot an Sie. Dieses Angebot können Sie schriftlich, telefonisch, mündlich oder durch so genanntes schlüssiges Verhalten (z.B. Bezahlung des Preises, Entgegennahme unserer Leistung usw.) annehmen.

§3. Preise

Unsere Preise finden Sie in der von uns bereit gestellten, aktuellen Preisliste und in unserer Leistungsbeschreibung. Diese sind verbindlich, wenn wir im Einzelfall nicht einen individuellen Preis mit Ihnen vereinbaren.

Die Preise beinhalten die Umsatzsteuer.

§4. Bezahlung

1. Fälligkeit

Der Preis für die von Ihnen ausgewählte Leistung wird mit Zugang unserer Anmeldebestätigung im Voraus fällig

2. Verzug

Wenn Sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung bezahlen, geraten Sie in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen und vom vertrag zurückzutreten, wenn Sie nicht den Preis rechtmäßig ganz oder teilweise wegen eines Mangels unserer Leistung zurückbehalten oder mindern dürfen. 
Dies gilt sinngemäß, wenn es sich um eine kurzfristige Anmeldung handelt und die Zahlung nicht bis spätestens 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung erfolgt.

Wenn Sie kein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht haben, können wir auch Schadensersatz, auch in Form von Stornogebühren gemäß nachfolgendem §5, von Ihnen verlangen. 

§5. Stornogebühren

1. Höhe

Wenn wir eine verbindliche Vereinbarung getroffen haben, dass Sue eine unserer Leistungen, in Anspruch nehmen, fallen Stornogebühren an, wenn Sie, ohne durch die nachfolgenden Regelungen oder zwingende Gesetze dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag Abstand nehmen beziehungsweise absagen.
Sie müssen folgende Stornogebühren bezahlen:

Wenn Sie vom Vertrag Abstand nehmen oder absagen:

Bis zum 21. Tag vor Beginn der Leistung:kostenfrei
Bis zum 14. Tag vor Beginn der Leistung:25%
Bis zum 7. Tag vor Beginn der Leistung:50%
Bis zum 3. Tag vor Beginn der Leistung:75%
Ab dem 3. Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichterscheinen:90%

Dies gilt nicht, wenn Vertragsgegenstand der Kauf einer Sache, etwa von Souvenirs, ist.

2. Nachweis geringen Schadens

Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass unser Schaden geringer ist, als die vorstehend genannten Stornogebühren.

§6 Rücktritt Ihrerseits

1. Rücktrittsrecht

Wenn Sie uns, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Frist für die Leistung oder die Nacherfüllung setzen, sind Sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn es sich um eine Leistung handelt, die für Sie infolge unseres Verzugs objektiv nicht mehr von Interesse ist, können Sie auch ohne Fristsetzung zurücktreten.

2. Verzugsvoraussetzungen unsererseits

Unsere Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen voraus, es sei denn, wir sind vorleistungspflichtig.

3. Begrenzung des Schadensersatzes

Schadensersatzansprüche statt der Leistung stehen Ihnen maximal in Höhe des vorhersehbaren Schadens und nur dann zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§7. Rücktritt der Touristinformation

Wir können bis 4 Tage vor Beginn der Leistung vom Vertrag zurücktreten, wenn für unsere Leistung eine Mindesteilnehmerzahl erforderlich ist, wir Ihnen dies mitgeteilt haben und diese nicht erreicht wird.

Wenn unsere Leistung mit einerVeranstaltung verbunden ist und diese ausfällt, ohne dass wir dies zu vertreten haben, können wir auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Wir werden Sie in diesem Fall unverzüglich informieren, sobald wir vom Ausfall der Veranstaltung Kenntnis erhalten.

Wenn wir aus den vorstehend genannten Gründen vom Vertrag zurücktreten, zahlen wir den Preis, den Sie bezahlt haben, zurück. Weitere Ansprüche stehen Ihnen nicht zu.

§8. Gewährleistung

Erbringen wir unsere Leistungen nicht vertragsgemäß, können Sie die Ihnen gesetzlich zustehenden Ansprüche gegen uns geltend machen, soweit diese nicht wirksam durch diese AGB oder auf andere Art und Weise in dem zwischen Ihnen und uns bestehenden Vertrag ausgeschlossen sind. Falls es sich bei dem Vertrag um einen Reisevertrag handeln sollte, können Sie die Rechte aus §§651 a ff. BGB geltend machen, soweit diese im konkreten Fall eingreifen und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese Rechte nicht zulässig beschränken.

§9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

1. Mängelanzeige, Ausschlussfrist

Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung unserer Leistungserbringung uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

2. Verjährung

Die Verjährung Ihrer und unserer Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung für einen Schaden wird auf den dreifachen Preis unserer Leistung beschränkt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn wir den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hier haften wir in vollem gesetzlichen Umfang.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Haftung bei der Vermittlung von Zimmern und Pauschalleistungen

Wenn und soweit wir im Namen und auf Rechnung Dritter Zimmer, Pauschalangebote oder sonstige Fremdleistungen vermitteln, ist unsere Haftung für Schäden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Wir haften nur für ein Auswahlverschulden.

Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hier haften wir in vollem gesetzlichen Umfang.

Etwaige Ansprüche wegen Mängeln einer von uns vermittelten Fremdleistung müssen Sie ausschließlich bei demjenigen geltend machen, der die mangelhafte Leistung erbracht hat, z. B. bei dem Hotelier.

§ 12 Rechtswahl

Für die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Auslandsrecht.

§ 13 Gerichtsstand, Erfüllungsort

1. Gerichtsstand

Sofern Sie Unternehmer, eine juristische Person oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts sind, ist Schwetzingen Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, auch Ihren Wohnsitz als Gerichtsstand zu wählen.

2. Erfüllungsort

Sofern sich aus unseren sonstigen Vereinbarungen oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts Anderes ergibt, ist Schwetzingen Erfüllungsort.